Die Inkassoauskunft
Die Inkassoauskunft beinhaltet ausschließlich die Anzeige folgender aktueller Negativmerkmale bei natürlichen Personen: Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen und Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen (jeweils nach ZPO oder AO), Privatinsolvenzen, Inkassoüberwachungsverfahren (titulierte Forderungen) sowie Inkassodaten.
Die Quellen der Informationen :
EUROPRO stellt Informationen aus unterschiedlichen Quellen zur Verfügung:
Negativmerkmale wie Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen und Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen (jeweils nach ZPO oder AO), recherchiert aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. aus Schuldnerregistern)
Inkassoüberwachungsverfahren (titulierte Forderungen) u. a. aus der EOS-Gruppe und von CRIFBÜRGEL sowie weiteren namhaften Inkassounternehmen
Inkassodaten, u. a. aus der EOS-Gruppe, dem führenden Inkassodienstleister in Deutschland sowie weiteren namhaften Inkassounternehmen aus der CRIFBÜRGEL Gruppe
Inhalte der Inkassoauskunft:
Adressabgleich inkl. Adressplausibilisierung (ggf. Korrektur der Anschrift) | ja |
Negativmerkmale (Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen und Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen (jeweils nach ZPO oder AO), Insolvenzverfahren, Inkassoverfahren | ja |
Anzahl der Negativeinträge | ja |
Summe der Hauptforderung(en) (bei Inkassoverfahren, Inkassoüberwachungsverfahren) | ja |
Amtsgericht letzter Negativeintrag | ja |
Aktenzeichen letzter Negativeintrag | ja |
Datum letzter Negativeintrag | ja |
Aufbau der Schuldnerregisterauskunft
Zunächst wird eine detaillierte Prüfung der eingegebenen Adresse auf Plausibilität durchgeführt und die postalische Schreibweise von Straße/Hausnummer und Postleitzahl/Ort geprüft (Ortsbuchprüfung). Anschließend wird der Name der angefragten Person überprüft und die Adresse bei erkennbaren Abweichungen vervollständigt und gegebenenfalls korrigiert. Für den Datenabgleich nutzt CRIFBÜRGEL den eigenen Datenbestand. Zurückgeliefert werden die vorhandenen Adressdaten, welche die Grundlage für die Auskunft zur angefragten Person bilden.
Ausgabedaten
Zu jeder Anfrage wird ein Rückmeldetext geliefert. Dieser Text besteht aus zwei Teilen.
Der erste Satz trifft eine Aussage zur Treffergüte: Ist die „Person/Anschrift bekannt“, konnte der Bonitätsanfrage ein Datensatz zugeordnet werden. Bei einem abweichenden Treffer wird der Ausgabetext „Person/Anschrift abweichend“ übermittelt, bei einem Mehrfachtreffer der Ausgabetext “Mehrere Personen bekannt“. Ist ein Datensatz gesperrt oder konnte in den zur Verfügung stehenden Datenbanken maschinell nicht (eindeutig) gefunden werden, wird keine Auskunft zur Person und Anschrift gegeben („Person/Anschrift unbekannt“).
Der zweite Satz im Ausgabetext liefert einen Hinweis auf vorliegende Negativmerkmale (historische und/oder aktuelle Inkassoverfahren, aktuelle Inkassoüberwachungsverfahren, sowie Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen und Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen (jeweils nach ZPO oder AO), Insolvenzverfahren).
Negativmerkmale
Liegen aktuelle Negativmerkmale (historische und/oder aktuelle Inkassoverfahren, aktuelle Inkassoüberwachungsverfahren sowie Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen und Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen (jeweils nach ZPO oder AO), Insolvenzverfahren) zur angefragten Person vor, werden diese Einträge angezeigt und auf die Gesamtanzahl pro vorliegendem Negativmerkmal hingewiesen. Zusätzlich wird das Amtsgericht sowie das Aktenzeichen des jeweils letzten Negativeintrags mit Datum angegeben. Bei Inkassoverfahren und Inkassoüberwachungsverfahren wird zusätzlich die Summe der Hauptforderung(en) übermittelt.
Bürgel klassifiziert die Negativmerkmale wie folgt:
Hart: Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen und Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen (jeweils nach ZPO oder AO)
Mittel: Inkassoüberwachungsverfahren
Weich: Inkassoverfahren
Rückmeldungstext: | Beschreibung: |
Uns liegen weiche Negativmerkmale vor | Zur angefragten Person/Anschrift liegen aktuelle und/oder historische weiche Negativmerkmale vor |
Uns liegen mittlere Negativmerkmale vor | Zur angefragten Person/Anschrift liegen aktuelle und/oder historische mittlere Negativmerkmale vor |
Uns liegen harte Negativmerkmale vor | Zur angefragten Person/Anschrift liegen aktuelle harte Negativmerkmale vor |
Keine Negativmerkmale zum Anfragezeitpunkt bekannt | Zur angefragten Person/Anschrift liegen keine aktuellen und/oder historischen Negativmerkmale vor |
Keine Aussage über Negativmerkmale möglich | Die angefragte Person/Anschrift ist möglicherweise gesperrt oder konnte in der Bürgel Datenbank maschinell nicht (eindeutig) gefunden werden |
Uns liegen Negativmerkmale zu allen Personen vor | Die angefragte Person konnte nicht eindeutig identifiziert werden. Zu allen Personen liegen CRiFBÜRGEL Negativmerkmale vor |
Uns liegen Negativmerkmale zu einigen Personen vor | Die angefragte Person konnte nicht eindeutig identifiziert werden. Zu einigen Personen liegen CRiFBÜRGEL Negativmerkmale vor |
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Mehrfachtreffern eine Zuordnung evtl. vorliegender Negativmerkmale nicht möglich ist. Eine Anschriftenkorrektur kann unabhängig davon durchgeführt werden.
Die Anfragedaten und/oder die Identität der angefragten Person sind stets anhand der Rückgabedaten zu überprüfen.
Die erteilten Auskünfte stellen lediglich eine Entscheidungshilfe zur Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos zum Zeitpunkt der Anfrage dar. Bürgel urteilt damit nicht über die Kreditwürdigkeit einer Person. Alle aus diesem Ergebnis resultierenden Entscheidungen obliegen dem Anfragenden und sind auch nur von diesem zu begründen.
Sie haben Fragen zum Thema Inkassoauskunft ? Dann sprechen Sie uns noch heute an.