Infos für Schuldner die ein Inkassoschreiben von uns erhalten haben.

Alle relevanten Daten über das entstehen sowie die Höhe der Forderung so wie auch den Gläubiger können Sie dem Schreiben entnehmen.  Sollten Sie darüber hinaus noch Informationen benötigen können Sie sich gerne schriftlich, per Fax, Mail oder Telefon an uns wenden. Bitte geben Sie bei jeder Anfrage das auf dem Inkassoschreiben genannte Aktenzeichen an.  Anfragen ohne Angabe des Aktenzeichens haben eine längere Bearbeitungszeit zur Folge haben. 

Sollten Sie die genannte Zahlungsfrist nicht einhalten können so ist es in Ihrem Interesse sich rechtzeitig an uns zu wenden um sich weitere Kosten wie zum Beispiel Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten usw. zu verhindern. In der Regel wird nach Ablauf der in unserem Inkassoschreiben genannten Frist automatisch das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet was für Sie als Schuldner eine Erhöhung der Kosten bedeutet.  Sollten Sie die geforderte Summe nicht  in einer Zahlung begleichen können, so können Sie unter gewissen Voraussetzungen eine Ratenzahlung mit uns vereinbaren. Ob Ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung gewährt werden kann hängt davon ab ob der Gläubiger dieser zustimmt. Aus diesem Grunde sollten Sie sich vor Kontaktaufnahme mit uns eine realistische Rate überlegen und diese uns mitteilen. Mehr zur Ratenhöhe finden Sie hier

Bitte beachten Sie das alle Fragen bezüglich der Schuld nicht mit dem Gläubiger zu führen sind sondern mit BGL Inkasso UG (haftungsbeschränkt). Des weiteren sind sämtliche Zahlungen mit schuldenbefreiender Wirkung sind ausschließlich auf das Konto der BGL Inkasso UG (haftungsbeschränkt) unter Angabe des Aktenzeichens zu leisten.

 

Alle Angaben ohne Gewähr.