Rechtsformauskunft

Die Rechtsformauskunft enthält wesentliche Informationen zur Rechtsform eines inländischen Unternehmens.

Die Rechtsformauskunft eignet sich insbesondere zur Bearbeitung von Inkassofällen und vervollständigt Kunden- oder Lieferanten-daten z. B. mit Handelsregisterangaben.

Die Quellen der Firmenvollauskunft

Um die hohe Datenqualität zu ermöglichen, werden unterschiedlicher Quellen verbunden:

Öffentliche Register und Verzeichnisse

Neueintragungen, Veränderungs- oder Löschmeldungen vom

– Handelsregister

– Gewerberegister

– Melderegister

– Genossenschaftsregister

– Vereinsregister

– Schuldnerverzeichnis (Insolvenzverfahren sowie Nichtabgabe   der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen (jeweils nach   ZPO oder AO))

Inkassodaten

Inkassodaten der EOS Gruppe, der CRIFBÜRGEL Gruppe sowie weiterer führender deutscher Inkassounternehmen.

Persönliche Recherche

Kontinuierliche Recherche-Arbeit, durchgeführt von speziell ausgebildeten Rechercheurinnen und Rechercheuren

Zahlungserfahrungen

CRIFBÜRGEL bezieht Zahlungserfahrungen aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen (u.a. aus dem gemeinsam mit EOS KSI, dem führenden deutschen B2B-Inkassounternehmen, betriebenen Deutschen Debitoren Monitor)

Print- und Onlinemedien

Systematische Auswertung der Tagespresse und von Internetseiten

Selbstauskünfte und Lieferantenbefragungen

Direkte Befragung von Unternehmen

Inhalte der Rechtsformauskunft:

FirmierungFirmenstatus
Objektnummer 
KommunikationsdatenHauptanschrift, juristischer Sitz, Handelsname, wenn vorhanden
RechtsformdatenRechtsform / Gründungsdatum / Beginn der Geschäftstätigkeit /  HR-Daten /   Stamm-/Haftkapital / Inhaber, Komplementär, Vorstand, Geschäftsführer etc.   (rechtsformabhängig)                                                                            –Negativmerkmale, wenn vorhanden (Hinweis)¹

Kompakt informiert:

Die Rechtsformauskunft liefert komprimiert Rechtsformdaten über ein Unternehmen und gibt einen Hinweis darauf, ob Negativmerkmale vorliegen.

Werden tiefer gehende Informationen zum angefragten Unternehmen notwendig oder wird eine Vollauskunft empfohlen, kann eine Firmenvollauskunft angefordert werden. Wird diese direkt aus der Rechtsformauskunft heraus abgerufen bzw. bestellt, wird nur die Vollauskunft berechnet, wobei der Anfragegrund dem der vorangegangenen Anfrage entsprechen muss.

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